Versicherungsbedingungen
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch einen nachstehend genannten Grund es dem Gast unmöglich ist, den gebuchten Hotelaufenthalt wahrzunehmen (Beibringung einer ärztlichen Bescheinigung/ kassenärztliche Krankmeldung/ polizeilichen Bestätigung) oder die Belegung verhindert oder verzögert wird.
- Schwerer Unfall oder unerwartete Erkrankung des Versicherten, des Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern.
- Tod einer Person des oben angeführten Personenkreises oder Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder einer versicherten Person.
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum einer versicherten Person an deren Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der deren Anwesenheit eben dort zwingend erforderlich macht.
- Unerwartete Kündigung einer versicherten Person durch den Arbeitgeber oder für selbstständig Erwerbstätige unvorhersehbarer Konkurs oder Ausgleich des Betriebes.
Für welchen Zeitraum besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt vom Datum der Buchung bis zum Aufenthaltsende im Hotel.
Was gilt nicht als Versicherungsfall?
Kein Versicherungsfall liegt insbesondere vor
- bei Erkrankung oder Unfällen, die in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung behandelt wurden oder behandlungsbedürftigt gewesen sind;
- wenn für den Versicherten der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar gewesen ist oder der Versicherte diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
- wenn der Hotelbetrieb vom Buchungsauftrag zurücktritt.
Die Versicherung versteht sich subsidiär zu etwaigen anderen bestehenden Versicherungen.